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Was macht die Konkurrenz 2010/11?

Begonnen von piTTi, Montag, 26 April 2010, 10:53:17

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BBallfreak

Seid doch mal nicht alle so neugierig!! Ist ja schlimm hier... :P ::)
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"Manche Menschen sind höflich genug, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, scheuen sich aber nicht davor, es mit leerem Kopf zu tun..."

DragonLi

Zitat von: dio am Freitag,  4 Februar 2011, 14:07:29
oder pucki hat einfach die hosen voll, diese pfeife

Dieter Nuhr sagt Dir was, ja?

@ Pizza:  :great:

@ Steffen: Grundsätzlich glaub ich nicht, dass das da was gegen spricht, wenn ihr einen Link setzen wollt. Kann das aber noch mal mit Pucki absprechen.

@ all: Sascha weiß warum wir den Post löschen mußten und kann das, so wie ich ihn verstanden habe, auch nachvollziehen. Es wurden auch "Behauptungen" von der "Gegenseite" entfernt.

dio

Zitat von: DragonLi am Freitag,  4 Februar 2011, 16:54:47
Dieter Nuhr sagt Dir was, ja?

der hat mir noch nie zugesagt oder was gesagt, von daher gibts da wohl keine verbindung oder hat der auch keine eier?  :noahnung:  (:

Mr. Bumma

Lieber dumm gestellt, als dumm gelaufen.

Mephistopheles

Zitat von: Jens am Freitag,  4 Februar 2011, 01:26:02
Mephisto: Müsste Somberg nicht auch nachweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist?

Das hab ich doch schon geschrieben gehabt:

Zitat von: Mephistopheles am Freitag,  4 Februar 2011, 00:26:53
Ich denke nicht, dass ihn ein Gericht deswegen wirklich zu Schadensersatzzahlungen verurteilen wird. Wie schon geschrieben, müsste man ihm erst einmal nachweisen, dass er das Posting verfasst hat und das konkret deswegen den Ballers ein Schaden entstanden ist.


Ich habe auch in keinem einzigen Posting geschrieben, dass ich davon ausgehen würde, dass die Ballers eine Chance hätten vor Gericht. Ich habe nur klarmachen wollen, dass so ein Beitrag ein gutes Argument für die Gegenseite, weiterhin nicht zu zahlen, weil man ja jetzt selbst erst einmal Ansprüche prüfen muss und habe. Wie Sascha selbst darstellte, versucht man dort über Monate hinweg Zeit zu gewinnen. Naja, und jetzt hat man halt wieder ein weiteres Argument, um zu verzögern.


Zitat von: Jens am Freitag,  4 Februar 2011, 01:26:02
Der Anwalt von Torbica und Knoch hat mir sogar gesagt, dass Somberg sich strafbar macht (Betrug), wenn er Urteile eingeht, in denen er schon im Voraus weiß, dass er sie nicht wie abgemacht bezahlen kann.

Dass es einen Prozessbetrug darstellt, wenn ich einen Vergleich abschließe, obwohl ich weiß, dass ich nicht zahlen will, ist richtig. Bei einem Anerkenntnisurteil sehe ich so eine Strafbarkeit aber nicht gegeben.

=> => => ChemnitzCrew <= <= <=

Mephistopheles

Zitat von: Herr_Rausragend am Freitag,  4 Februar 2011, 14:15:16
Wieso sollte SD für das Geschriebene von Sasch haften?

Kurzer Disclaimer dass man sich von den Inhalten der Nutzer distanziert, jeder für sein eigenes Geschreibsel verantwortlich ist und man lediglich eine Diskussionsplattform stellt und fertig - kein Streß mit niemandem. So erscheint mir das doch arg lächerlich, aber scheint wohl nicht der erste Fall von "Zensur" bzw. sinnlosem Löschen auf SD zu sein...

Wie schon von einigen hierzu angemerkt, entspricht diese Rechtsauffassung nicht der des BGH. (Naja, der sitzt halt auch in Karlsruhe.  :buck: )

Hier der Link zu einer solchen Entscheidung. (Zur Entscheidung etwas runterscrollen.)
=> => => ChemnitzCrew <= <= <=

Jens

@ Mephisto: Bist Du Dir da sicher? Einen Tag vor der finalen Verhandlung meldet sich Herr S.´s Anwalt mit der Information, wir erkennen alle Forderungen an ohne unsererseits Forderungen geltend machen zu wollen (oder können). Das ganze nennt sich dann Anerkenntnisurteil. Wäre es zur Verhandlung gekommen, hätte der Richter das Urteil (vermutlich identisch) festgelegt. So musste der Richter die Übereinkunft nur noch bestätigen. Sehe da keinen richtigen Unterschied. In beiden Fällen gibt es eine finale Entscheidung, die zu einem Titel führen.


Geld wegen einer möglichen Gegenklage oder Saschas öffentlichem Statement zurückzuhalten ist rechtlich nicht möglich. Das Urteil ist abgeschlossen. Für alles andere benötigt es neue Urteile. Das wäre ja so, als ob MediaMarkt bei Samsung 10.000 Fernseher kauft, die Rechnung aber nicht bezahlt, weil evtl. Rückläufer dabei sein könnten und man diese gleich damit verrechnen will. Wie lange will man das Geld dann zurück halten? 2 Jahre bis die Garantie abgelaufen ist?


Falls ihr mit einer größeren Gruppe nach Osnabrück kommt, könnt ihr Eure Karten gerne über das Online-Ticketing-System der Ballers kaufen. Das Geld kommt dann direkt bei Sascha an ;)

pizzapasta

Zitat von: Jens am Samstag,  5 Februar 2011, 02:29:30
@ Mephisto: Bist Du Dir da sicher? Einen Tag vor der finalen Verhandlung meldet sich Herr S.´s Anwalt mit der Information, wir erkennen alle Forderungen an ohne unsererseits Forderungen geltend machen zu wollen (oder können). Das ganze nennt sich dann Anerkenntnisurteil. Wäre es zur Verhandlung gekommen, hätte der Richter das Urteil (vermutlich identisch) festgelegt. So musste der Richter die Übereinkunft nur noch bestätigen. Sehe da keinen richtigen Unterschied. In beiden Fällen gibt es eine finale Entscheidung, die zu einem Titel führen.


Mephie meinte auch nicht den Unterschied zwischen Urteil und Anerkenntnisurteil, sondern zwischen Vergleich und Anerkenntnisurteil. Mit dem Anerkenntnisurteil erkennt man ja nur die Ansprüche der Gegenseite an, um die Kosten eines aussichtslosen Verfahrens nicht noch mehr zu erhöhen. Das heißt aber noch lange nicht, dass man die Ansprüche auch bedienen kann. Beim Vergleich dagegen macht man ja selbst ein Angebot oder nimmt eines an. Wenn man da Zusagen macht, die man eh nicht erfüllen kann, ist das schon etwas anderes.

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ist zwar keine direkte konkurrenz, aber die Bodfeld Baskets (Oberliga Sachsen Anhalt) holen einen 3. Amerikaner ... und das in der Oberliga ...  ::)

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Mephistopheles

Zitat von: Jens am Samstag,  5 Februar 2011, 02:29:30
@ Mephisto: Bist Du Dir da sicher? Einen Tag vor der finalen Verhandlung meldet sich Herr S.´s Anwalt mit der Information, wir erkennen alle Forderungen an ohne unsererseits Forderungen geltend machen zu wollen (oder können). Das ganze nennt sich dann Anerkenntnisurteil. Wäre es zur Verhandlung gekommen, hätte der Richter das Urteil (vermutlich identisch) festgelegt. So musste der Richter die Übereinkunft nur noch bestätigen. Sehe da keinen richtigen Unterschied. In beiden Fällen gibt es eine finale Entscheidung, die zu einem Titel führen.

Das hat Pizzapasta schon sehr schön beantwortet:

Zitat von: pizzapasta 99 am Samstag,  5 Februar 2011, 11:42:11

Mephie meinte auch nicht den Unterschied zwischen Urteil und Anerkenntnisurteil, sondern zwischen Vergleich und Anerkenntnisurteil. Mit dem Anerkenntnisurteil erkennt man ja nur die Ansprüche der Gegenseite an, um die Kosten eines aussichtslosen Verfahrens nicht noch mehr zu erhöhen. Das heißt aber noch lange nicht, dass man die Ansprüche auch bedienen kann. Beim Vergleich dagegen macht man ja selbst ein Angebot oder nimmt eines an. Wenn man da Zusagen macht, die man eh nicht erfüllen kann, ist das schon etwas anderes.

Ein Vergleich bedeutet ein gegenseitiges Nachgeben, was zum Prozessende führt. Ein Vergleich wäre hier also gegeben, wenn sich beide Seiten zum Beispiel einig gewesen wären, dass dem Sascha noch die Summe X zusteht (weniger als die ursprünglich geforderte Summe Z) und sich die Parteien (also Kläger und Beklagte) einig sind, dass damit sämtliche gegenseitigen Ansprüche abgegolten sind.

Damit wäre dann auch klar, dass die Ballers keine angeblichen Ansprüche mehr geltend machen können aus angeblichen bisherigen Schäden, die von Sascha verursacht worden sein sollen.

Erfolgt nach einem solchen Vergleich dann keine Zahlung, weil der Zahlungspflichtige (Ballers) weiter zahlungsunwillig ist oder er schon weiß, dass er zahlungsunfähig ist, dann liegt ein Prozessbetrug vor. Denn der andere Teil (hier Sascha) hat ja auf weitere eventuelle Forderungen gerade deswegen verzichtet, weil ein bestimmter Betrag anerkannt wurde.

Bei einem Anerkenntnisurteil liegt der Fall aber anders: Hier sagt der Beklagte nichts anderes, als dass die Forderung der Gegenseite tatsächlich besteht. Ein Anerkenntnis führt dann zu einem Anerkenntnisurteil, welches genau so vollstreckt werden kann, wie ein "normales" Urteil. Der Vorteil für den Beklagten liegt aber darin, dass es einerseits nicht zu einer Beweisaufnahme (z.B. Zeugeneinvernahme) kommt und dadurch die Verfahrenskosten verringert werden, die ja der Unterliegende zahlen muss. Außerdem sind die Gerichtskosten deutlich geringer, wenn es ein Anerkenntnisurteil gibt.

Ein Prozessbetrug ist aber nicht möglich, wenn ein Anerkenntnisurteil ergeht und dennoch keine Zahlung erfolgt, da das Anerkenntnis ja nicht zu einer Vermögensbeeinträchtigung des Klägers führt (dieser verzichtet ja auf nichts).

Zitat von: Jens am Samstag,  5 Februar 2011, 02:29:30

Geld wegen einer möglichen Gegenklage oder Saschas öffentlichem Statement zurückzuhalten ist rechtlich nicht möglich. Das Urteil ist abgeschlossen. Für alles andere benötigt es neue Urteile. Das wäre ja so, als ob MediaMarkt bei Samsung 10.000 Fernseher kauft, die Rechnung aber nicht bezahlt, weil evtl. Rückläufer dabei sein könnten und man diese gleich damit verrechnen will. Wie lange will man das Geld dann zurück halten? 2 Jahre bis die Garantie abgelaufen ist?


Das Beispiel mit dem MediaMarkt geht fehl.

Natürlich kann ich aus einem Titel (z.B. Urteil) vollstrecken, ohne dass der Schuldner Geld zurückhalten darf. Ich habe auch nicht gesagt, dass die Ballers im Recht sind. Ich habe geschrieben, dass man Argumente vorbringen wird, warum man nicht zahlt. 

Ich kann also vereinfacht gesagt nicht nach einem Urteil (oder Vergleich), in dem mir der andere bspw. Zahlung von 1.000,00 € schuldet, sein Auto anzünden und sagen "Naja, ich schulde Dir nichts, weil im Urteil steht ja nicht, dass ich Dir auch etwas zahlen muss." Ich denke das ist klar, oder?

Dann aber ist es egal, wie ich dem anderen Teil einen Schaden zuführe. Sei es mit dem abgebrannten Auto oder mit einer Äußerungen, die zu einem Schaden führen können.

Im Falle einer beabsichtigten Vollstreckung kann ich aber durchaus als Schuldner Mittel bedienen, um die Vollsteckung zu verzögern. Ich kann eine "Erinnerung" einlegen oder eine Vollstreckungsabwehrklage einreichen. Das heißt natürlich nicht, dass diese Rechtsmittel Erfolg haben werden. Aber sie können zu weiteren Verzögerungen führen und wen ich Pech habe, ist die Saison irgendwann vorbei und dann wird Insolvenz angemeldet und ich kucke als Gläubiger in die Röhre. Dort sehe ich das Problem und falls die Ballers auf dieser Taktikwelle schwimmen wollen, werden sie so einen Beitrag natürlich gern nutzen, um weitere Zeit zu gewinnen.

=> => => ChemnitzCrew <= <= <=

pizzapasta

#1167
Zitat von: Mephistopheles am Samstag,  5 Februar 2011, 16:49:58
Das hat Pizzapasta schon sehr schön beantwortet:

Hab halt bei Scholli, Gramlich und Co. immer fein aufgepasst.  ;D


Cuxhaven führt übrigens zur Halbzeit mit 42:26 gegen Jena.


Edith sagt, dass wir hier gleich weiter machen können: Nikita wurde in Düdo aus sportlichen und wirtschaftlichen Gründen fristlos gekündigt... Klingt auch nach einer abenteuerlichen Auslegung des Arbeitsrechts. :suspect: Aber das dürfte wohl der Grund sein, warum er nach Freiburg geht - lieber ein paar Kröten als garnix.  ::)


Quelle: klick

Chris

Sascha hat sein Geld schon bekommen?

"Auf öffentlichen Druck hin wurde anscheinend auch Ex-Spieler Sascha Ahnsehl inzwischen bezahlt, der sich viel beachtet und gespickt mit allerlei Details über ein BB-Forum zu Wort gemeldet hatte (inzwischen entfernt)."

http://www.basketportal.com/germany/proa-splitter-osnabrueck-kratzt-kohle-zusammen-der-wuerzburger-fan-muss-geduld-haben-muenchen-will-weiter-ganz-bescheiden-alles_A9066


dann hätte sich der Post ja gelohnt ;)