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Lärmbelästigung durch Basketball-Spielen

Begonnen von Hendrik, Donnerstag, 11 März 2021, 20:57:38

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Hendrik

Hi zusammen,

heute mache ich mal ein Thema auf, welches wir hier noch nicht hatten, aber doch Basketballbezug hat.

Es geht um folgendes:

Seit etwa einem Jahr habe ich bei mir im Wendekreisel/ Wohnhof einen mobilen Basketballkorb aufgestellt. So konnten meine Jungs (der große spielt immerhin Landesliga in der U14) auch in der Corona-Zeit am Ball aktiv bleiben.
Ab und an mache ich mir selbst auch den Spass und werfe mal eine Serie Freiwürfe, hat auch schon geholfen, meine Quote ist von 50% auf knapp 70% hochgegangen... ;)

Jetzt ist einer meiner Nachbarn auf mich zugekommen und meinte, ich soll den Basketballkorb wegräumen, weil er sich durch das Prellen des Balls gestört fühlt.
Ehrlich gesagt habe ich dafür wenig Verständnis, denn selbst bei gutem Wetter wird der Korb maximal 1,5 Stunden am Tag bespielt. Und das auch nicht von lauten Horden an Spielern sondern faktisch nur von meiner Familie bzw. unserem Besuch.
Alle anderen Nachbarn haben mir bereits signalisiert, dass sie sich nicht gestört fühlen.

Von Amt für Straßenbau und Erschließung habe ich mir bereits bestätigen lassen, dass der Korb da stehen darf.
ZitatSofern es sich um einen mobilen Basketballkorb handelt, ist hierfür keine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Zusätzlich habe ich auch noch beim Ordnungsamt nachgefragt, ob es bzgl. Lärmschutz Vorgaben gibt, die hier zu beachten wären (Ruhezeiten usw). Deren Antwort war wenig hilfreich:
ZitatAllgemein gilt, das es seit der Abschaffung der Hessischen Lärmverordnung im Jahre 2005 keine gesetzlich festgelegten Ruhezeiten gibt (abgesehen von Maschinenlärm als Spezialfall). Lärmbelästigungen sind allerdings nach §117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verfolgbar, wobei es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Wir empfehlen das Sie sich gegebenenfalls an einen Anwalt wenden, da wir keine allgemein gültige Faustregel angeben können.

Wie sich das Ganze örtlich darstellt, seht ihr unten im Google Maps Ausschnitt. Ich wohne in der 137, der Korb steht mitten im roten Kreis. Der leicht störbare Nachbar wohnt in der 127, also reichlich 10 Meter vom Korb weg, wie andere Nachbarn auch.

Meine Frage an Euch... (vielleicht ist ja auch jemand mit juristischem Hintergrund dabei)...

Hätte er irgend eine Chance, gegen mich vorzugehen, wenn ich/ wir weiterhin normal spielen? D.h. im Zeitfenster 10-20 Uhr, meist nicht mehr als 1 Stunde am Tag, in Ausnahmefällen auch mal 1,5-2 Stunden.

Sein "Kompromissvorschlag" war übrigens, dass wir nur Wochentags bis 15 Uhr spielen sollten... da ist der leicht störbare Nachbar nämlich nicht im Haus. Zu der Zeit sind nichtmal meine Jungs aus der Schule zurück, geschweige denn ich von der Arbeit.

Freakster

Vielleicht hilft dir das hier weiter. So wie ich das lese, dürfte dein Nachbar da keine große Chance haben, gegen dich vorzugehen.

jolu

Zitat von: Hendrik am Donnerstag, 11 März 2021, 20:57:38
"Der Stänkerfritze"  "der Herr Lehrer"


Es gilt auch den eigenen Respekt vielleicht mal neu zu justieren.
Sicherlich wird man es schon mit Kommunikation versucht haben. Sicherlich erfolglos, sonst würde man hier nicht Rat suchen.
Ich denke aber die juristische Keule legt erstmal ein Finden eines Kompromisses oder ähnliches lahm.
...und letzten Endes geht es nur über die Kommunikation sich zu einigen oder auf Augenhöhe zu dulden.
Rechtlich bin ich jetzt kein Experte, sehe aber bei deinen beschriebenen Umfang, kaum Chancen, dass er mit seinen Wünschen erfolgreich wäre.

Abdiel

Schon interessant... Hier freut sich die überalterte Nachbarschaft, wenn die Nachbarskinder gemeinsam auf der Straße spielen und wir haben schon einen Ort für den Korb erörtert. Aber hier kann man auch Sonntagmittag mit der Motorsense herumhantieren, vielleicht hören die ja alle nix mehr.  ;D

Eine rechtliche Handhabe hat der Beschwerdeführer nicht, da es sich weder um eine übermäßige, noch ständige Lärmbelästigung handelt. Wenn Du stattdessen den Rasen mähen würdest, könnte er sich auch nicht aufregen, genausowenig wie über ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Straße. Zudem hast Du Dich ja schon abgesichert, dass es die restliche Nachbarschaft eben nicht stört. Dennoch sollte man natürlich versuchen, irgendeinen Kompromiss zu schließen, immerhin lauft ihr euch ja doch immer mal wieder über den Weg.

Zitat von: HendrikSo konnten meine Jungs (der große spielt immerhin Landesliga in der U14) auch in der Corona-Zeit am Ball aktiv bleiben.

Spielen bei den Niners nicht schon die U12er in der Landesliga U14 und die U14er dann Mitteldeutsche Liga oder hat sich das mittlerweile geändert?

Hendrik

#4
Hier in Hessen ist die Landesliga quasi die "zweite" Liga in der Altersklasse. Darüber spielt noch die Oberliga.
Vergangene Saison hätte das Team wohl sogar in der Oberliga mithalten können (nur eine Niederlage in der Landesliga), aber das lag wesentlich auch daran, dass alle im älteren Jahrgang waren.

@Jolu: Aufgrund des belehrenden und nicht sinnvoll kompromissbereiten Auftretens fand ich meine Bezeichnungen nicht unangemessen. Aber natürlich hast Du Recht, dass andere Lehrer die Bezeichnung unangemessen finden könnten. Insofern schicke ich Mal Edith ins Rennen.

Tamer Arik Ultra

Ist er denn wirklich Lehrer? ???
Nur interessehalber...die Leherer werden sich sicher in Zukunft beschweren das die Schüler nicht ausgelastet sind, aber Bewegung wird aktuell halt auch komplett auf null runter gefahren  ::)
"Die Anzeigetafel sagt: Ich habe verloren. Was sie nicht sagt, ist die Loyalität und die Großzügigkeit, die ich auf dem Platz gefühlt habe. Ich habe eine Inspiration gefunden. Ihr habt mir Eure Schulter zum Anlehnen gegeben, auch als ich ganz unten war"

jolu

Ach mir gings nicht um die anderen Lehrer. In deiner Situation wären mit bestimmt noch ganz andere Wörter eingefallen. Aber mit ein bissel Pech, weist ihn einer auf den Post hin und dann ist dies zur Kompromissfindung oder zu einer gelingenden Kommunikation nicht gerade förderlich.

Hendrik

Zitat von: Tamer Arik Ultra am Freitag, 12 März 2021, 08:29:54
Ist er denn wirklich Lehrer? ???
Nur interessehalber...die Leherer werden sich sicher in Zukunft beschweren das die Schüler nicht ausgelastet sind, aber Bewegung wird aktuell halt auch komplett auf null runter gefahren  ::)

Ja, ist er.

Zitat von: jolu am Freitag, 12 März 2021, 09:04:27
Ach mir gings nicht um die anderen Lehrer. In deiner Situation wären mit bestimmt noch ganz andere Wörter eingefallen. Aber mit ein bissel Pech, weist ihn einer auf den Post hin und dann ist dies zur Kompromissfindung oder zu einer gelingenden Kommunikation nicht gerade förderlich.

Naja, sagen wir mal, dass es in Anbetracht der Umstände extrem unwahrscheinlich ist, dass es eine Schnittmenge zum Herrn Nachbarn aus dem Kreis der Forenleser gibt.

kuala

Also mich würden erstmal die Eigentumsverhältnisse interessieren. Das Satellitenbild lässt durchaus vermuten, dass der Wendehammer im jeweiligen Miteigentum der anliegenden Grundstückseigentümer liegt. Durchaus eine Konstellation, die nicht so selten ist.  ;)

Hendrik

Zitat von: kuala am Freitag, 12 März 2021, 10:28:55
Also mich würden erstmal die Eigentumsverhältnisse interessieren. Das Satellitenbild lässt durchaus vermuten, dass der Wendehammer im jeweiligen Miteigentum der anliegenden Grundstückseigentümer liegt. Durchaus eine Konstellation, die nicht so selten ist.  ;)

Nein, die städtischer Grund. Deshalb ging ja meine Anfrage an das Amt für Straßenbau und Erschließung.

kuala

Zitat von: Hendrik am Freitag, 12 März 2021, 10:36:53
Zitat von: kuala am Freitag, 12 März 2021, 10:28:55
Also mich würden erstmal die Eigentumsverhältnisse interessieren. Das Satellitenbild lässt durchaus vermuten, dass der Wendehammer im jeweiligen Miteigentum der anliegenden Grundstückseigentümer liegt. Durchaus eine Konstellation, die nicht so selten ist.  ;)

Nein, die städtischer Grund. Deshalb ging ja meine Anfrage an das Amt für Straßenbau und Erschließung.
Wenn ich die Rechtslage immer allein danach beurteilen würde, inwieweit und wohin meine Mandanten Anfragen geschickt oder sonstige Maßnahmen unternommen haben...  :buck:
Bei gemeinschaftlichen Privatgrund hätte der Nachbar sicher was mitzureden gehabt, schon was die Aufstellung des Korbes anbelangt. Die Lärmbeeinträchtigung wäre aber schwieriger anzugehen gewesen. Bei öffentlichen Grund hat es der Nachbar schon etwas einfacher, da die Beeinträchtigung nicht zwingend wesentlich sein muss. Ist dann halt immer eine Enzelfrage, wie stark die Beeinträchtigung ist. ;)

HobbesTheOne 99

@Hendrik: Hat eure Gemeinde/Ortschaft/Stadt denn eine eigene Verordnung/Regelung, zu welchen Zeiten störender Lärm wie z.B. Rasen mähen über xx dB nicht gestattet ist?
In unserer alten Ortschaft waren z.B. von 20-7 Uhr (Nachtruhe war glaube dann 22 bis 6 Uhr) und von 12-14 Uhr keine Tätigkeiten wie Rasen mähen, Motorsäge etc. pp. erlaubt.
Wir hatten auch mal so "nette" Nachbarn über uns wohnen, denen war ganz gewöhnlicher Baby-/Kleinkindlärm (kein Schreikind) einfach zuviel, so dass sie dann immer meinten, sie trampeln und donnern dann lieber noch lauter rum in ihrer Wohnung und das Kind hätte doch gefälligst nicht vor um 9 Uhr einen Mucks von sich zu geben. Höhepunkt war dann die Frage "können Sie es nicht ausstellen?"  :suspect: ::) Die werte Frau hatte selber Kinder, wenn auch schon im Teenageralter bzw. älter, aber sie hätte sich die Frage selbst beanworten können.
"Es kann nicht die Aufgabe eines Politikers sein, die öffentliche Meinung abzuklopfen und dann das Populäre zu tun. Aufgabe des Politikers ist es, das Richtige zu tun und es populär zu machen."
Walter Scheel

Hendrik

Zitat von: HobbesTheOne 99 am Freitag, 12 März 2021, 12:43:41
@Hendrik: Hat eure Gemeinde/Ortschaft/Stadt denn eine eigene Verordnung/Regelung, zu welchen Zeiten störender Lärm wie z.B. Rasen mähen über xx dB nicht gestattet ist?

Nein, wurde in 2005 wohl abgeschafft. Wie gesagt, es geht in keinem Fall um mehr als 2 Stunden/Tag im Zeitfenster von 10-20 Uhr.

Aalmon

Wahnsinn was manche Leute so stört. Trotzdem mal versuchen in Ruhe zu reden, eine Eskalation in der Nachbarschaft braucht keiner. Irgendwann steht die nächste Grillfeier an und dann kommen 10 nach 10 die Kollegen in Grün, weil der Nachbar seine Chance wittert.

Abdiel