Neuigkeiten:

Viel Spaß im Forum. :)

Hauptmenü

Spielabsage

Begonnen von Walter Frosch 99, Mittwoch, 22 Dezember 2021, 12:54:03

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

quasi

#90
Ich bringe heute meinen 6-jährigen Enkel mit.Er geht noch nicht zur Schule und hat heute vorsichtshalber einen Test gemacht.Auch ich war mir nicht ganz sicher (Trotz §3 Abs 5) und nehme diesen Zettel lieber mit.Hoffentlich ist dieser Sch... bald vorbei. Kein Mensch sieht durch und Logik fehlt seit Beginn dieses Corona-Themas an (fast) allen Maßnahmen.Könnte man nicht auch meinen, dass es keine Rolle spielt, ob die Kinder wirklich getestet sind? Da steht doch nur , dass sie der Testpflicht unterliegen. :noahnung:

fairerSportler

Zitat von: Abdiel am Dienstag, 15 Februar 2022, 15:19:42
Zitat von: fairerSportlerHaben wir das Missverständnis zwischen uns jetzt auflösen können?  :engel028:

Ich habe den Absatz nun schon zwei Mal zitiert und erklärt, was er bedeutet:

"Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen."

Dieser Testpflicht nach SchulKitaCoVO unterliegen nur Schüler, die eine Einrichtung betreten wollen. Alle anderen Fälle fallen nicht unter diese Testpflicht und sind demnach auch nicht von einem Testnachweis ausgenommen.

Ob das jetzt bei uns so zur Anwendung kommt, sei mal dahingestellt, aber die Verordnungen sind in ihrer Aussage eindeutig: Alle Ferienkinder, die ihre Einrichtung momentan nicht besuchen und damit keiner Testpflicht nach SchulKitaCoVO unterliegen, benötigen einen Testnachweis.


Ganz ehrlich - ich weiß nicht mehr wie man es dir beibringen soll. Das ist falsch. Kompletter Unfug den du da verbreitest. Die Kinder unterliegen auch derzeit einer entsprechenden Pflicht zur Testung - sie gehen halt derzeit nicht in die Schule, der Testpflicht unterliegen sie trotzdem. War auch in allen bisherigen Ferien so (wie gesagt,über den Sinn reden wir nicht). Kannst dir das aber gerne vom Ministerium nochmal bestätigen lassen ;D :) . Was du verwechselst ist der Fall, das Kinder gar nicht in die Schule gehen (die Schulpflicht ist aufgehoben seit November ...!) Diese Kinder unterliegen keiner Pflicht nach der sächsischen Schul-und Kitaverordnung und müssten sich testen lassen. Kleine Preisfrage an dich wäre dann: Wie soll ein Ordnungsdienst das prüfen, wenn ein solches Kind seinen Schulausweis vorzeigt?  ;D :engel028: :baeh:  Hach, man kann so herrlich den derzeitigen Irrsinn der Vorschriften an wunderschönen Beispielen darlegen....


Aber wieder mal ein Beispiel das hier nur noch Chaos herrscht.

Kayhawaii

Ich hab eine 1a - Idee! Wir beenden jetzt hier die Debatte, all die Kinder/Jugendlichen, die am Sa. ohne Test und mit der "Schulregel" rein durften fahren heute mit ihrem Schülerausweis/Zeugnis/... zur Messe und ich denke, die werden alle reindürfen. Dann nöhlen wir uns hier nicht mehr voll sondern schalten alle schon mal in den "Zieht den Bayern die Lederhosen Modus" und dann gehts heute Abend gut gelaunt und alle zusammen hoffentlich Richtung Sieg Nr. 15.


Wenn wir jetzt noch 20 Kommentare zum Thema schreiben ändert das nichts mehr und jeder hat doch nun schon 3 oder mehr mal seine Argumente auf den Tisch gelegt.


Also, alle ab zur Messe......


:party:  "Zieht den Bayern die Lederhosen aus"  :party:



Kiebitze

Zitat von: fairerSportler am Dienstag, 15 Februar 2022, 15:53:29
Zitat von: Abdiel am Dienstag, 15 Februar 2022, 15:19:42
Zitat von: fairerSportlerHaben wir das Missverständnis zwischen uns jetzt auflösen können?  :engel028:

Ich habe den Absatz nun schon zwei Mal zitiert und erklärt, was er bedeutet:

"Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen."

Dieser Testpflicht nach SchulKitaCoVO unterliegen nur Schüler, die eine Einrichtung betreten wollen. Alle anderen Fälle fallen nicht unter diese Testpflicht und sind demnach auch nicht von einem Testnachweis ausgenommen.

Ob das jetzt bei uns so zur Anwendung kommt, sei mal dahingestellt, aber die Verordnungen sind in ihrer Aussage eindeutig: Alle Ferienkinder, die ihre Einrichtung momentan nicht besuchen und damit keiner Testpflicht nach SchulKitaCoVO unterliegen, benötigen einen Testnachweis.


Ganz ehrlich - ich weiß nicht mehr wie man es dir beibringen soll. Das ist falsch. Kompletter Unfug den du da verbreitest. Die Kinder unterliegen auch derzeit einer entsprechenden Pflicht zur Testung - sie gehen halt derzeit nicht in die Schule, der Testpflicht unterliegen sie trotzdem. War auch in allen bisherigen Ferien so (wie gesagt,über den Sinn reden wir nicht). Kannst dir das aber gerne vom Ministerium nochmal bestätigen lassen ;D :) . Was du verwechselst ist der Fall, das Kinder gar nicht in die Schule gehen (die Schulpflicht ist aufgehoben seit November ...!) Diese Kinder unterliegen keiner Pflicht nach der sächsischen Schul-und Kitaverordnung und müssten sich testen lassen. Kleine Preisfrage an dich wäre dann: Wie soll ein Ordnungsdienst das prüfen, wenn ein solches Kind seinen Schulausweis vorzeigt?  ;D :engel028: :baeh:  Hach, man kann so herrlich den derzeitigen Irrsinn der Vorschriften an wunderschönen Beispielen darlegen....


Aber wieder mal ein Beispiel das hier nur noch Chaos herrscht.


Eeeehhhhmmm, nein: die Schulpflicht besteht (wieder). Seit November wurde die Schulpräsenzpflicht aufgehoben mit Nichtgewähr von Übersendung diversen Unterrichtsmaterialien, wenn "Schule zu Hause", genau das war unter anderem eben bei Aussetzung der Schulpflicht anders, da mussten sich Lehrer um die Schülerinnen kümmern, wenn zu Hause, jaja, zwei verschiedene paar Schuhe. Ich find es auch gruseliggeil. 🤪🤪


Was zum Klarna Bezahlverfahren? Ja? Nein? 🙂

flitzy

Wenn Schüler heute ohne Test rein kommen, dann wissen wir wer das Bier bezahlt  :party: :baeh:

Abdiel

Zitat von: fairerSportlerGanz ehrlich - ich weiß nicht mehr wie man es dir beibringen soll. Das ist falsch. Kompletter Unfug den du da verbreitest. Die Kinder unterliegen auch derzeit einer entsprechenden Pflicht zur Testung - sie gehen halt derzeit nicht in die Schule, der Testpflicht unterliegen sie trotzdem.
Wo steht das in der Verordnung?


ZitatWas du verwechselst ist der Fall, das Kinder gar nicht in die Schule gehen (die Schulpflicht ist aufgehoben seit November ...!)
Auch das ist falsch, siehe meinen Vorredner...


ZitatDiese Kinder unterliegen keiner Pflicht nach der sächsischen Schul- und Kitaverordnung und müssten sich testen lassen.
Gleiches trifft laut Verordnung auf alle Kinder zu, die keine Einrichtung betreten müssen (häusliche Lernzeit, Wechselunterricht, etc.).


ZitatKleine Preisfrage an dich wäre dann: Wie soll ein Ordnungsdienst das prüfen, wenn ein solches Kind seinen Schulausweis vorzeigt?
Mal davon abgesehen, dass unsere Grundschüler bei uns so etwas gar nicht haben? Indem man von seinem Hausrecht Gebrauch macht und ausnahmslos von allen Schülern einen aktuellen Testnachweis fordert! Klar ist das dämlich, aber rein formal die beste Vorgehensweise.


Am Ende kümmert es aber niemanden, wenn man das etwas praktikablen gestaltet (wovon ich ausgehe)...  ;) Dem umsichtigen Elternteil würde ich allerdings zu einem Testnachweis raten, damit macht man kaum was falsch.

ZitatAber wieder mal ein Beispiel das hier nur noch Chaos herrscht.
Äh, nö...

quasi

Zitat von: quasi am Dienstag, 15 Februar 2022, 15:40:30
Ich bringe heute meinen 6-jährigen Enkel mit.Er geht noch nicht zur Schule und hat heute vorsichtshalber einen Test gemacht.
Hier mal ein großes Lob an den Einlass. Nachdem die o.g. Unsicherheit im Vorfeld bestand, ob der Kleine einen Test nachweisen muß, hatten wir Diesen dabei. Ohne Anstehen, ohne Vorzeigen des Testzettels ging es problemlos durch die Virus-Kontrolle. Ebenso beim Karten-Check. Es konnte der VIP Einlaß mit genutzt werden.

Freakster

Ab heute bei 2G wären ~2700 Leute in der Rena zugelassen. Maske am Platz entfällt.