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Spielabsage

Begonnen von Walter Frosch 99, Mittwoch, 22 Dezember 2021, 12:54:03

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Mephistopheles

Zitat von: NY2001 am Montag, 14 Februar 2022, 15:33:05
Zitat von: Mephistopheles am Montag, 14 Februar 2022, 14:32:01
Danke für Deinen Beitrag in einem öffentlich zugänglichen Forum. Vielleicht haben wir ja Glück, dass bald wieder nur noch 1.000 Leute zu den Spielen dürfen oder am besten gar keine, wenn es solche Mängel gibt.  ::)


Verstehe ich jetzt nicht. Veranstalter xy verlangt von Kindern IN DEN Ferien einen negativen Test. Anderen reicht auch in den Ferien der Schülerausweis. Beide Varianten habe ich heute erlebt. Da morgen das Spiel bereits 18:30 Uhr beginnt und der direkte Weg von Arbeit in die Halle führt, wäre diese Info nicht unwichtig. Der Sicherheitsdienst am Wochenende wusste darauf auch keine Antwort.


Werde aus Deinem Post ehrlich gesagt nicht schlau  :noahnung:


Er bezog sich auch nicht auf Deinen Post, sondern einen zwischenzeitlich gelöschten.
=> => => ChemnitzCrew <= <= <=

Abdiel

Zitat von: NY2001Vielleicht kann sich die Führung zeitnah äußern, ob Kinder morgen wegen den Ferien einen negativen Test benötigen. lt. sächs. Verordnung eigentlich nein.


Das ist so nicht ganz korrekt. In den aktualisierten FAQ auf der Niners-HP steht richtiggehend auch "sofern sie regelmäßig an der Schule getestet werden". Da das in den Ferien nicht bei allen Kindern der Fall ist, würde ich hier auf Nummer sicher gehen und einen Testnachweis erbringen.

fairerSportler

Zitat von: Abdiel am Dienstag, 15 Februar 2022, 08:58:14
Zitat von: NY2001Vielleicht kann sich die Führung zeitnah äußern, ob Kinder morgen wegen den Ferien einen negativen Test benötigen. lt. sächs. Verordnung eigentlich nein.


Das ist so nicht ganz korrekt. In den aktualisierten FAQ auf der Niners-HP steht richtiggehend auch "sofern sie regelmäßig an der Schule getestet werden". Da das in den Ferien nicht bei allen Kindern der Fall ist, würde ich hier auf Nummer sicher gehen und einen Testnachweis erbringen.


Doch, laut sächsischer Verordnung ist das vollkommen korrekt, was NY2001 da geschrieben hat. Hauptsache man kann irgendeinen Dünnschiss schreiben ::) :-X :nono: .  Wenn man keinerlei Ahnung hat, dann sollte man entweder den Mund halten - oder sich kundig machen. Kleiner Lesetipp: Hier gehts zur aktuellen sächsischen Coronaverordnung: [size=78%]https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-SaechsCoronaNotVO-2021-11-19-Lesefassung-2022-02-02.pdf[/size]


Und weil ich lieb bin, rate ich dir mal § 3 Absatz 4 zu lesen.  ;)

Kayhawaii

Finde es nicht in Ordnung jemanden hier so anzugehen und Ahnungslosigkeit vorzuwerfen.
Klar mag der Auszug aus der Verordnung klar sein, und beim Beschluss hat man ja auch gewusst, dass da Ferien in der Zeit sind, aber grundsätzlich ist der Gedanke mit dem Nichttesten in den Ferien ja nicht so verkehrt.


Am Ende wird man mit Schülerausweis schon reinkommen und du wirst nicht unrecht haben, aber der Ton ist etwas daneben denk ich. Es sei denn, ihr kennt euch und ich hab die Ironie nicht rausgelesen  ;)

Platz 1

Hauptsache man kann einfach draufhauen. Abdiel zitiert doch die FAQ völlig korrekt. Und nicht jeder kennt kann und will die VO lesen. Die Fragen sind mE völlig berechtigt und sollten auch vom Verein erklärt werden, wenn Unsicherheiten bestehen.

Abdiel

#80
Er hat den Absatz der Verordnung ja noch nicht einmal verstanden...  ::)

Aber Hauptsache man plustert sich auf und schwallt erst einmal herum. Und das am Ende Hausrecht gilt, interessiert schon mal gar nicht.



Ach komm... Ich hab grad Zeit, dann kann ich es auch erklären:

Zitat von: SächsCoronaNotVO §3 Absatz 4Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen.

Es wird hier also auf die SchulKitaCoVO verwiesen in der die Testpflichten aufgeführt werden und die gelten eben NICHT für alle gleichermaßen, sondern nur wenn man eine Einrichtung betreten möchte (und auch dann nicht für alle). Sprich: Ist das Kind daheim, nterliegt es nicht der Testpflicht und muss demnach einen Testnachweis erbringen. War jetzt nicht so schwer, oder?

99-fan

Man merkt auch hier im Forum deutlich, dass mittlerweile alle recht genervt sind bei solchen Themen. Ziemlich krass, wie ihr euch wegen so einem Thema gegenseitig belöffelt.
Ich esse kein Biofleisch, weil ich nicht will, daß für mein Essen glückliche Tiere getötet werden.

Ich habe keine Rechtschreibfehler, ich bin bloß eine paar Reformen voraus.

Abdiel

Naja, ein Post und eine entsprechende Antwort wären hier früher noch nicht einmal als Anfang eines Disputs gewertet worden.  ;D Und bei allem "Gebashe" kommt doch der Bildungsaspekt nie zu kurz! Wo sonst findet man schon Quellenangaben in einem Aufregerpost...

fairerSportler

Zitat von: Kayhawaii am Dienstag, 15 Februar 2022, 12:36:51
Finde es nicht in Ordnung jemanden hier so anzugehen und Ahnungslosigkeit vorzuwerfen.
Klar mag der Auszug aus der Verordnung klar sein, und beim Beschluss hat man ja auch gewusst, dass da Ferien in der Zeit sind, aber grundsätzlich ist der Gedanke mit dem Nichttesten in den Ferien ja nicht so verkehrt.


Am Ende wird man mit Schülerausweis schon reinkommen und du wirst nicht unrecht haben, aber der Ton ist etwas daneben denk ich. Es sei denn, ihr kennt euch und ich hab die Ironie nicht rausgelesen  ;)


Ja, tut mir leid, aber ich bin bei dem Thema mittlerweile einfach nicht mehr bereit lange rumzudiskutieren - und wenn jemand schreibt dass das nicht korrekt ist, dann bin ich halt der Meinung, dass man auch mal direkt und sehr deutlich sagen kann und darf, dass das schlicht falsch ist, was er da sagt.


Zumal Abdiel ja immer noch das Gegenteil behauptet, siehe:


Zitat von: Abdiel am Dienstag, 15 Februar 2022, 12:40:33
Er hat den Absatz der Verordnung ja noch nicht einmal verstanden...  ::)



Aber Hauptsache man plustert sich auf und schwallt erst einmal herum. Und das am Ende Hausrecht gilt, interessiert schon mal gar nicht.


Der Absatz ist an Klarheit (ich bin geneigt zu sagen, ganz ausnahmsweise für die bisherigen Verordnungen) nicht mehr zu überbieten. Ich habe nur darauf hingewiesen (mit Quelle und sogar noch dem Verweis auf den korrekten Absatz) das NY2001 komplett recht hat und Abdiel schlicht falsche Dinge erzählt.


Das natürlich jeder Veranstalter zusätzlich noch weitergehende Dinge verlangen kann- ja, das ist richtig (und habe ich nie in Abrede gestellt). Auch ist die Frage von NY2001 vollkommen berechtigt - das habe ich nie in Abrede gestellt. Und ich finde auch, dass eine Antwort hierauf sehr hilfreich wäre - zur Not kann man den Test aber auch noch direkt an der Messe machen (mich betrifft das im Übrigen genauso persönlich).
Mir geht es nur mittlerweile sowas von auf den Zeiger, das ständig irgendwelche falschen Dinge behauptet werden, die durch nichts in Verordnungen gedeckt sind, dass ich einfach direkt und sehr deutlich (nochmal mit Quellennachweisen) das Gegenteil nachweise. Mag bissl hart gewesen sein, dennoch zeigt mir die Reaktion (null Einsicht- nein sogar ohne jeden Nachweis der Vorwurf das ich den Absatz nicht verstanden hätte) das es eigentlich nichtmal hart genug war.


Kurzfassung: Abdiel behauptet selbst das in der sächsischen Corona VO etwas anderes steht als NY2001 sagt, ich weiße ihm nach dass dies schlicht falsch ist was er behauptet, und er behauptet immer noch das Gegenteil - ganz ehrlich, da fehlen mir mittlerweile die Worte für , Ahnungslosigkeit trifft es dann kaum noch....

Abdiel

#84
Hast Du die andere Verordnung überhaupt gelesen? Hast Du meine Ausführungen zu dem von Dir genannten Absatz nicht verstanden? Muss ich wirklich haarklein jeden Absatz kopieren und hier aufdröseln?

Edit: Boah, wie ich das hasse (meine eigene Kleinlichkeit)...

In SächsCoronaNotVO §3 Absatz 4 steht: "Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen."

Das bedeutet nicht, dass generell ein Testnachweis für Schülerinnen und Schüler entfällt, sondern für diejenigen, die der Testpflicht nach SchulKitaCoVO unterliegen. Ist ja auch vollkommen klar: Schüler die daheim bleiben, werden nicht getestet und können somit auch gar nicht befreit werden. Die SchulKitaCoVO beschreibt im §3 Absatz 1 wer und wie getestet werden soll. Dort klärt sich übrigens auch warum in dem fraglichen Absatz der SächsCoronaNotVO nur Schüler erwähnt werden, da laut SchulKitaCoVO Kitakinder ausgenommen sind. Daher in der SächsCoronaNotVO die allgemeine Befreiung für Kinder unter 6 Jahren.

Und wo liegt da jetzt mein Denkfehler?

Enermehc

27.02.2012 10:43 Uhr und 10:44 Uhr Floh 2 und 3 sind auf der Welt!
31.05.2010 12:37 Uhr unser Floh ist da.

fairerSportler

Zitat von: Abdiel am Dienstag, 15 Februar 2022, 13:38:27
Hast Du die andere Verordnung überhaupt gelesen? Hast Du meine Ausführungen zu dem von Dir genannten Absatz nicht verstanden? Muss ich wirklich haarklein jeden Absatz kopieren und hier aufdröseln?

Edit: Boah, wie ich das hasse (meine eigene Kleinlichkeit)...

In SächsCoronaNotVO §3 Absatz 4 steht: "Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen."

Das bedeutet nicht, dass generell ein Testnachweis für Schülerinnen und Schüler entfällt, sondern für diejenigen, die der Testpflicht nach SchulKitaCoVO unterliegen. Ist ja auch vollkommen klar: Schüler die daheim bleiben, werden nicht getestet und können somit auch gar nicht befreit werden. Die SchulKitaCoVO beschreibt im §3 Absatz 1 wer und wie getestet werden soll. Dort klärt sich übrigens auch warum in dem fraglichen Absatz der SächsCoronaNotVO nur Schüler erwähnt werden, da laut SchulKitaCoVO Kitakinder ausgenommen sind. Daher in der SächsCoronaNotVO die allgemeine Befreiung für Kinder unter 6 Jahren.

Und wo liegt da jetzt mein Denkfehler?


Siehst du, jetzt können wir sinnvoll diskutieren. Der Denkfehler (wie du es nennst) liegt für mich im Ausgangspunkt. NY2001 hat gefragt, ob Kinder (und für mich war klar, das sächsische Schüler gemeint sind, da er von den Ferien sprach) in den Ferien einen Testnachweis mitbringen müssen. Das müssen sie laut der Verordnung nicht (ob das sinnvoll ist, steht für mich wie bei so vielen anderen Dingen auf einem anderen Blatt). NY2001 schrieb das sie einen Testnachweis laut sächsischer Verordnung in den Ferien nicht benötigen. Du hast geschrieben, dass das nicht korrekt ist. Ist es aber. NY2001 hat die berechtigte Frage gestellt, ob man trotzdem für Kinder einen Nachweis heute benötigt, obwohl die sächsische Coronaverordnung dies nicht vorsieht. Eben weil leider kein Mensch (und ich behaupte sehr oft auch das Ministerium selbst) mehr bei diesem Wirrwarr durchsieht. Ich kann hierauf leider keine Antwort geben - du hast aber behauptet, dass die Coronaverordnung hierzu nichts sagen würde, sagt sie aber (ausnahmsweise mal relativ klar) - sächsische Kinder müssen auch in den Ferien keinen Testnachweis vorlegen. ;)


Haben wir das Missverständnis zwischen uns jetzt auflösen können?  :engel028:

jolu

Zumindest verstehe ich jetzt, warum am Samstag der gefragte Mitarbeiter am Einlass dem NY2001 keine klare Antwort geben konnte.  :-[

Abdiel

Zitat von: fairerSportlerHaben wir das Missverständnis zwischen uns jetzt auflösen können?  :engel028:

Ich habe den Absatz nun schon zwei Mal zitiert und erklärt, was er bedeutet:

"Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen."

Dieser Testpflicht nach SchulKitaCoVO unterliegen nur Schüler, die eine Einrichtung betreten wollen. Alle anderen Fälle fallen nicht unter diese Testpflicht und sind demnach auch nicht von einem Testnachweis ausgenommen.

Ob das jetzt bei uns so zur Anwendung kommt, sei mal dahingestellt, aber die Verordnungen sind in ihrer Aussage eindeutig: Alle Ferienkinder, die ihre Einrichtung momentan nicht besuchen und damit keiner Testpflicht nach SchulKitaCoVO unterliegen, benötigen einen Testnachweis.

Kiebitze

Zitat von: Abdiel am Dienstag, 15 Februar 2022, 13:12:16
Naja, ein Post und eine entsprechende Antwort wären hier früher noch nicht einmal als Anfang eines Disputs gewertet worden.  ;D Und bei allem "Gebashe" kommt doch der Bildungsaspekt nie zu kurz! Wo sonst findet man schon Quellenangaben in einem Aufregerpost...


Korrekt!, ich lese mir immer weniger die jeweilige aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung durch, sondern schau einfach hier ins Forum. 🤪


Andere Frage, und bevor ich weiter aushole, kurz: Hat jemand in der letzten Zeit erfolgreich Online Tickets über das Bezahlverfahren "Klarna" erwerben können, statt über Kreditkarte??, ich verzweifel darüber, ob mittels Handy oder PC, es klappt einfach nicht, wenn es zum Punkt kommt, an welchem es um den Abschluss der Bezahlung geht, System hängt sich irgendwie auf.
Selbst nach mehreren FrageMails bisher leider keine Rückmeldung der Geschäftsstelle. *betröppeltkuck*.