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Abstiegskampf 2014/2015

Begonnen von GWBasti, Samstag, 14 März 2015, 14:26:10

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lunatic

Zitat von: flip am Donnerstag, 26 März 2015, 03:22:21
.....am besten wäre es gewesen, die Meldung / Ergebnis / Festlegung wäre erst nach dem letzten Spieltag erschienen ; so wird nämlich der ganze jetzige Spielbetrieb verfälscht und auf den Kopf gestellt -- denn wie gehen jetzt viele Spieler der davor abstiegsgefährdeten Vereine zu Werke , auch wenn Paderborn noch das Recht der Berufung besitzt (und die dann letztendliche Entscheidung noch im Raume steht) und die Trainer jener Vereine ihren Spielern eintrichtern, trotzdem alles zu geben (ohne Hintergedanken zu agieren, schon gerettet zu sein) ??? Also Niners -- straffen , ziehen und gewinnen --- denkt an Platz 12,13 --- jetzt kann man doch auch wie befreit und entfesselt aufspielen ??? !!! Zeigt allen Kritikern und der Liga, dass ihr diese Entscheidung nicht gebraucht hättet !!!
Das mag für uns zutreffen, aber sieh´s mal aus Paderborner Sicht!:

Zitat von Wolfgang von der Paderborner homepage:
"Wieso ist der Zeitpunkt ein Skandal?Das Spiel war vor zwei Wochen, fristgerechter Einspruch von Chemnitz, Verhandlung vor dem ProA-Gremium. Und Verkündung des Urteils. Da ist der Zeitpunkt nun mal jetzt ...Sicher hat das jetzt Einfluss auf die sportliche Einstellung und den Einsatz der einen oder anderen Mannschaft, aber das läßt sich nun mal bei Protesten gegen Spiele an den letzten zwei drei Spieltagen nicht verhindern.Aber man stelle sich vor, die ProA wartet aus sportlichen Überlegungen bis nach dem letzten Spieltag mit der Bekanntgabe des Urteils – die Baskets gewinnen gegen Cuxhaven, und wir feiern den Klassenerhalt. Und am nächsten Morgen steht in der Zeitung dann April April ..."
Oder? ;)
Hart im Geben...

Sport frei!

bernd

lt. Homepage Paderborn haben sie fristgerecht Einspruch erhoben!

tom

Zitat von: bernd am Freitag, 27 März 2015, 18:05:31
lt. Homepage Paderborn haben sie fristgerecht Einspruch erhoben!
Keine Überraschung würde ich sagen. Und da wir morgen die Nordischen Türme erobern und abreißen interessiert uns das ja eh alles nicht!!!!  :sagja:
What's wrong with number 11?

piTTi

#138
Wäre von Paderborn fahrlässig gewesen, wenn sie das nicht getan hätten.

Antihero08

Thread können wir schließen, oder? :D

Abdiel

Definitiv! "gewonnen -> closed" ;D

Herr_Rausragend

Zitat von: Antihero08 am Montag, 30 März 2015, 07:42:29
Thread können wir schließen, oder? :D

Glaub man könnte schon noch abwarten bis das Einspruchsverfahren von Paderborn durch ist und dieses ggf. dann hier diskutieren. Wobei alles andere als eine Bestätigung der getroffenen Entscheidung mich doch sehr überraschen würde...
Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung und sind als solche natürlich beabsichtigt! Wer einen findet, darf ihn behalten ;)

Alley oop 99ers

Was glaubt ihr, werden die 99ers den Protest zurücknehmen?
Um des lieben Friedens (mit Paderborn) willen?
Und dafür Cuxhaven abschießen...


Matze

warum sollte man (davon abgesehen dass ich nicht weiß ob das überhaupt geht)?

Bubitzzz

Geht das denn, einen Protest zurueckziehen, ueber welchen schon entschieden wurde?  ???

fairerSportler

Ich glaube, da wird schön ne Legende gebastelt in Paderborn - vielleicht ganz clever um so vielleicht für die ProB mehr Sponsoren zu ködern (nach dem Motto "Wir haben ja die Klasse gehalten und nur weil die andern so unsportlich waren, sind wir Armen jetzt in der Pro B...." usw. usf. ).

Manchmal sollte man vielleicht auch mal nachlesen:

Daher nochmal die Spielordnung: http://www.zweite-basketball-bundesliga.de/wp-content/uploads/2015/01/Spielordnung.pdf

und die Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung der Jungen Liga:
http://www.zweite-basketball-bundesliga.de/wp-content/uploads/2014/06/Schiedsgerichtsordnung.pdf

Wichtig dabei schon einmal. Es geht hier um ein Verfahren nach § 22 der Spielordnung, damit ein Antragsverfahren, kein Protestverfahren. Dieses Antragsverfahren ist mMn abgeschlossen, da es hierüber eine Entscheidung gab.

In § 28 der Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung steht auch drin, dass Rechtsbehelfe nur bis zur Verkündung einer Entscheidung zurückgenommen werden können. Passt zwar alles nicht so ganz hundertprozentig, weil der Antrag nach § 22 Spielordnung, zumindest nach flüchtigem überfliegen, kein Rechtsbehelf ist, aber analog kann man das dann schon ranziehen, eine Entscheidung wurde aber bereits verkündet, womit der Antrag nicht so wirklich zurückzuziehen wäre. Selbst wenn es aber gehen würde, kommen dazu aber noch die möglichen Konsequenzen - nämlich die Kostentragung, die schon happig wäre (allein an die Liga 1.000 € ......). Ich wüsste nicht, wieso wir einen Antrag zurückziehen sollten. Es gibt Regeln, die sind halt einzuhalten. Wenn man das nicht schafft, muss man die Konsequenzen tragen.

Richtig traurig finde ich dann aber, wenn man versucht nun Chemnitz den Schwarzen Peter zuzuschreiben. Ursache und Wirkung und so..... :-X

Herr_Rausragend

Zitat von: fairerSportler am Dienstag, 31 März 2015, 12:02:10
Ich glaube, da wird schön ne Legende gebastelt in Paderborn

Richtig traurig finde ich dann aber, wenn man versucht nun Chemnitz den Schwarzen Peter zuzuschreiben. Ursache und Wirkung und so..... :-X

Genau das regt mich auf SD so auf und habe ich auch so geschrieben, was dort für Gedanken niedergeschrieben werden ist absolut gruselig. Da findet keinerlei kritische Auseinandersetzung mit den eigenen Verantwortlichen statt, Hauptsache es sind immer die anderen Schuld...

Der Einspruch wurde regelkonform eingelegt und von der Liga ebenso korrekt bearbeitet, da gibts eigentlich nichts mehr zu diskutieren. Und falls nun wirklich die Möglichkeit einer Rücknahme besteht - wovon ich gleichfalls keineswegs überzeugt bin - dann sehe ich absolut keine Gründe warum man diesen zurückziehen sollte.

Davon unabhängig bin ich richtig froh dass wir unseren Klassenerhalt aus eigener Kraft gegen Hamburg geschafft haben und in diesem Sinne nicht auf derlei Regelungen zurückgreifen mussten. Das war ja auch das Echo hier im Thread als die Entscheidung der Liga bekannt gegeben wurde.
Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung und sind als solche natürlich beabsichtigt! Wer einen findet, darf ihn behalten ;)

Bruno Borelli

#147
Zitat von: fairerSportler am Dienstag, 31 März 2015, 12:02:10
Ich glaube, da wird schön ne Legende gebastelt in Paderborn - vielleicht ganz clever um so vielleicht für die ProB mehr Sponsoren zu ködern (nach dem Motto "Wir haben ja die Klasse gehalten und nur weil die andern so unsportlich waren, sind wir Armen jetzt in der Pro B...." usw. usf. ).

Manchmal sollte man vielleicht auch mal nachlesen:

Daher nochmal die Spielordnung: http://www.zweite-basketball-bundesliga.de/wp-content/uploads/2015/01/Spielordnung.pdf

und die Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung der Jungen Liga:
http://www.zweite-basketball-bundesliga.de/wp-content/uploads/2014/06/Schiedsgerichtsordnung.pdf

Wichtig dabei schon einmal. Es geht hier um ein Verfahren nach § 22 der Spielordnung, damit ein Antragsverfahren, kein Protestverfahren. Dieses Antragsverfahren ist mMn abgeschlossen, da es hierüber eine Entscheidung gab.

In § 28 der Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung steht auch drin, dass Rechtsbehelfe nur bis zur Verkündung einer Entscheidung zurückgenommen werden können. Passt zwar alles nicht so ganz hundertprozentig, weil der Antrag nach § 22 Spielordnung, zumindest nach flüchtigem überfliegen, kein Rechtsbehelf ist, aber analog kann man das dann schon ranziehen, eine Entscheidung wurde aber bereits verkündet, womit der Antrag nicht so wirklich zurückzuziehen wäre. Selbst wenn es aber gehen würde, kommen dazu aber noch die möglichen Konsequenzen - nämlich die Kostentragung, die schon happig wäre (allein an die Liga 1.000 € ......). Ich wüsste nicht, wieso wir einen Antrag zurückziehen sollten. Es gibt Regeln, die sind halt einzuhalten. Wenn man das nicht schafft, muss man die Konsequenzen tragen.

Richtig traurig finde ich dann aber, wenn man versucht nun Chemnitz den Schwarzen Peter zuzuschreiben. Ursache und Wirkung und so..... :-X

Nun, wenn die Interpretation so klar und eindeutig ist, wieso hätte man da aus unserer Sicht denn überhaupt noch Angst haben müssen vor einer Nachverhandlung aufgrund der Berufung?  ;)
Die wenigsten Gesetze, Rechtsverordnungen bzw. Spielordnungen sind in jedem Punkt so eindeutig, dass sie nicht unterschiedlich ausgelegt und interpretiert werden können. Sonst gege es ja auch nie einen Grund einen Schuldspruch oder ein Urteil anzufechten.
Und nochmal zum Verständnis: Es ist nicht so, dass der Spielverlust für Paderborn automatisch eintritt oder von der Spielleitung (Schiedsrichter) in diesem vorliegenden Fall entschieden werden kann! Voraussetzung ist immer der Protest des Spielpartners, sprich durch Chemnitz. Ich war mir auch unsicher, ob dieser Protest, wieder zurückgezogen werden kann, nachdem die Verhandlung schon begonnen hat oder abgeschlossen wurde bzw. nachdem schon die Entscheidung auf Spielverlust getroffen wurde. So wie ich mich aufklären ließ, geht das aber solange, bis das Urteil rechtskräftig ist. Und da das Rechtsmittel der Berufung hier eingelegt wurde, ist es das noch nicht.
Unmittelbar nach dem Spiel ging mir auch durch den Kopf, dass man jetzt den Protest zurücknehmen sollte, wenn es noch geht. Allerdings würde man damit, obwohl man damit eigentlich nur den sportlichen Ergebnissen wieder zur Wertung verhelfen würde, extrem unsportlich handeln. Cuxhaven würde sofort die Frage aufwerfen, ob man in Chemnitz denn ach den Protest zurückgenommen hätte, wenn der letzte Spieltag komplett anders verlaufen wäre. Dieser unsportliche Vorwurf wäre dann kaum zu entkräften. Aber klar man könnte es tun - irgendwie sehr makaber - die Entscheidung ob Cuxhaven oder Paderborn absteigt liegt noch vor dem Schiedsgericht in der Hand der Chemnitzer Verantwortlichen. Muss man sich aber nicht drüber freuen....

Freuen würde ich mich dennoch über eine "Korrektur" des Urteils. Nicht unbedingt weil mich die Begründung der Paderborner im Bezug auf die angebliche Kommunikation mit den Schiedsrichtern vor Ort so überzeugt. Klar dass hier auch Dialoge erfunden oder entsprechend konstruiert werden um die eigene Verhandlungsposition zu verbessern. Nein, ich sehe vielmehr, die Tatsache, dass es in den letzten Jahren ca. ein Dutzend ähnlicher Situationen gab, in denen vom Spielgegner kein Protest eingelegt wurde - hatte ich ja letztens schon geschrieben, dass wir selbst in der vergangenen Saison am 1. Spieltag in der gleichen Situation waren. Blöd für Paderborn, dass es hier im Saisonfinale passierte, wo beiden Teams sprichwörtlich das Wasser bis zum Hals stand. Da hätte wohl jeder andere auch Protest eingelegt und diesen nach der Niederlage auch beibehalten.
Und man kann auch mal drüber nachdenken, wer von uns nicht schon mal "Opfer der Technik" war bei einem Vortrag, einer Veranstaltung, einer Präsentation, einer Dienstberatung oder einer privaten Bilderschau mit dem Notebook vor Freunden. Dabei ist es dann doch immer recht angenehm wenn der Gegenüber Verständnis dafür aufbringt ohne die Androhung von rechtliches Schritten.  ;) ;) ;)
Die einzige realistische Chance für Paderborn sehe ich aber in der Auslegung der Punkte 1 und 5 des §22 - Verursachen und Vertreten der Verzögerung sowie unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis. Das ganze in Verbindung mit der Argumentation ob es einen angemessenen, zumutbaren Aufwand darstellt, genaues Wissen über den Zeitpunkt der Durchführung eines Windows Updates zu erlangen. Ich kann mir vorstellen, dass es in genau diesem Punkt unterschiedliche Ansichten von Menschen (unterschiedliche Affinität im Umgang mit Technik) gibt und damit einen gewissen Interpretationsspielraum des Richters.
Mit mir als Richter hätte Paderborn ausgesprochenes Glück. Ich versuche Windows Updates durch Nichtherunterfahren meines Rechners Monate hinauszuzögern und empfinde jegliche automatische Update und Aktualisierungsaktivitäten in meinem privaten sowohl beruflichen Umfeld als extreme Belästigung! Diese Meldungen treten bei mir IMMER unvorhersehbar, plötzlich und stets falschen Zeitpunkt auf  :buck: ;) 8) .... und eine Vorab-Info hat mir Bill Gates noch nie geschickt!  :noahnung:
"....weil irgendwann alles mal kaputt geht. Du wirst es auch noch gewahr werden, eines Tages fällt Dir einfach ein Bein ab."

Abdiel

Zitat von: fairerSportler am Dienstag, 31 März 2015, 12:02:10Wichtig dabei schon einmal. Es geht hier um ein Verfahren nach § 22 der Spielordnung, damit ein Antragsverfahren, kein Protestverfahren.
§22 Abs. 3 sagt da aber etwas anderes. :nono:  Ansonsten hast Du natürlich vollkommen recht.

Sollen sie halt rumningeln, der Fehler liegt trotzdem nicht bei uns. Und mal ehrlich: Hätten wir keinen Protest eingelegt, wären wir ja schön blöd gewesen. So oder so ist das Ding durch...

patte

Zitat von: Bruno Borelli am Dienstag, 31 März 2015, 13:29:25
...Nein, ich sehe vielmehr, die Tatsache, dass es in den letzten Jahren ca. ein Dutzend ähnlicher Situationen gab, in denen vom Spielgegner kein Protest eingelegt wurde - hatte ich ja letztens schon geschrieben, dass wir selbst in der vergangenen Saison am 1. Spieltag in der gleichen Situation waren...

Ich weiß, du hattest das schon mal geschrieben, aber es ist meiner Erinnerung nach schlichtweg falsch. Ich kann mich wirklich nicht entsinnen, dass es letzte Saison gegen Gießen bei uns zu einem mehr als 15 Minuten verspäteten Spielstart kam und mir fällt ehrlich gesagt auch keine einzige andere ProA-Partie in jüngerer Vergangenheit ein, bei der es zu einem derart verspäteten Start kam und jener Verein, der dies zu vertreten hatte, auch noch gewann. Denn wenn sich stattdessen der jeweilige Spielpartner durchsetzte, wurde der Protest (bzw. das Antragsverfahren) ja schon allein aus Kostengründen bzw. weil es nichts weiteres "zu gewinnen" gab, nicht weiter verfolgt. Selbst der seinerzeit bei uns durch den Paderborner Gästespieler Nick Freer abgebrochene Korb führte dank unserer Hallencrew nicht zu einer derartigen Verzögerung und es wäre dann auch immer noch die Frage geblieben, wer dies zu vertreten gehabt hätte.

Will da auch gar keine Detaildiskussion lostreten Bruno und vielleicht täuscht mich hier mein sonst recht gutes Basketballgedächtnis, aber kannst du wirklich einen einzigen Fall sicher benennen und mit irgendeiner Quelle belegen, in dem es in jüngerer Vergangenheit zu einem übermäßig verspäteten Beginn kam und der dies zu vertretende Club auch noch gewonnen hat...?
SO MANY IDIOTS - SO FEW BULLETS!