Autor Thema: Mal ein "recht" allgemeiner Hinweis  (Gelesen 7393 mal)

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Offline lapp-ron james

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Re: Mal ein "recht" allgemeiner Hinweis
« Antwort #15 am: Freitag, 11 September 2009, 13:56:49 »
(Ich denke, das sollte ich hier vorsichthalber schon noch mal so hier hinschreiben.)

 :lol: :lol: :lol:


meines wissens funktionieren alle p2p- bzw tauschbörsenprogramme nach dem prinzip, das schon downgeloadete fragmente automatisch zum upload bereitgestellt werden. weil nur so das konzept funktioniert. sonst gäbe es nur sehr wenigen quellen und downloads wären wohl extrem langsam. heisst daher sich einfach von sämtlichen tauschbörsenprogrammen zu trennen bzw fernzuhalten.
 
« Letzte Änderung: Freitag, 11 September 2009, 14:08:03 von lapp-ron james »

Offline MAD

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Re: Mal ein "recht" allgemeiner Hinweis
« Antwort #16 am: Freitag, 11 September 2009, 15:01:15 »
Ich wollte da jetzt eigentlich nicht einen großen Thread entstehen lassen, aber da nun doch einige Postings dazugekommen sind, vielleicht noch ein paar Worte von mir dazu.

Ich hatte eingangs ja insbesondere vom Programm µtorrent abgeraten. Aber ich habe auch schon Fälle gehabt, in denen die Tauschbörse eDonkey2000 betroffen war und auch bei gnutella-Nutzern wurde wohl schon zugeschlagen.

Generell ist zu sagen, dass derzeit wohl lediglich das Anbieten von Daten verfolgt wird. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, in denen eine strafbewehrte Abmahnung wegen eines Downloads gefordert wurde. Vielen war aber halt gar nicht klar, dass sie beim Downloaden mit µtorrent auch den Upload zur Verfügung stellen.

Was die von Mad genannte Liste angeht wäre es vielleicht interessant, wenn Du die mal einstellst. Mir liegt beispielsweise ein Beschluss des Landgerichtes Köln vom 15.07.2009 vor (Az. 31 OH 18/09), in dem die Deutsche Telekom AG verpflichtet wurde, die IP-Adressen von ihren Kunden an Sony herauszugeben, die im Zusammenhang mit Filesharing stehen. In diesem Verfahren wurden von Sony folgende Künstler / Werke genannt, die wohl insbesondere in der Folge in Tauschbörsen gesucht wurden:

Pink, König der Löwen,  Britney Spears, Jennifer Hudson, Maria Mena, Christina Aquuilera, John Mayer, Annie Lennox, Glasvegas, Jamie Foxx, Kelly Clarkson, Bruce Springsteen, Silbermond, Michael Hirte, Rudolf Kunze, Annett Louisan, Andrea Berg, Brandy, Leonhard Cohen, Atze Schröder und Pearl Jam.

Sollte jemand wissen, dass er bei der Telekom seinen Anschluss hat und über eine Tauschbörse einen solchen Titel angeboten hat, kann man nur empfehlen, ganz schnell selbst eine vorbeugende Unterlassungserklärung gegenüber den Anwälten von Sony abzugeben. Dann können diese nämlich nicht mehr kostenpflichtig abmahnen(, wohl aber Schadensersatz fordern, was aber nicht so teuer wird).

Ach ja, und was die Filme angeht: Zumindest Constantin Film ist da sehr hinterher, was solche Urheberrechtsverletzungen angeht. Da sollen richtig hohe Budget-Beträge in die Verfolgung solcher Dinge gegangen sein.
guckst du hier:
http://www.haftungsrecht.com/index.php/Abmahnung-der-Rechtsanwalte-Waldorf-fur-die-Sony-Music-Entertainment-GmbH.html
und hier:
http://www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/constantin-film.htm
der fall den ich kenne geht übrigens um das andrea berg album, und gerade hinter dem scheinen sie besonders her zu sein.  :buck:
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Online Iak

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Re: Mal ein "recht" allgemeiner Hinweis
« Antwort #17 am: Freitag, 11 September 2009, 15:32:12 »
In diesem Verfahren wurden von Sony folgende Künstler / Werke genannt, die wohl insbesondere in der Folge in Tauschbörsen gesucht wurden:

Pink, König der Löwen,  Britney Spears, Jennifer Hudson, Maria Mena, Christina Aquuilera, John Mayer, Annie Lennox, Glasvegas, Jamie Foxx, Kelly Clarkson, Bruce Springsteen, Silbermond, Michael Hirte, Rudolf Kunze, Annett Louisan, Andrea Berg, Brandy, Leonhard Cohen, Atze Schröder und Pearl Jam.

Wer so etwas freiwillig anhört/schaut gehört auch eingesperrt  :-X :-X :-X :lol: :lol: :lol:

Nachdem ich am vergangenen WE von einem sehr aggressiven Wurm/Virus angegriffen worden bin und seitdem mein System verrückt spielt, seltsame Dinge passierten und ich wohl um ein Formatieren des Systems nicht mehr herum komme, werde ich persönlich mein Surfverhalten generell mal hinterfragen und umstellen. Irgendwie gibts im Internet kaum noch Anonymität und Sicherheit...  ::) :-\

Passt zwar nicht hier rein, aber wenn du deinen PC nicht zum spielen brauchst, empfiehlt sich die Anschaffung eines Macs zum surfen im Internet. Da gibt es fast keine Scherereien. Ich bin kein Experte, habe aber gehört, dass die komplette Infrastruktur anders als bei einem Windows-Rechner aufgebaut ist, so dass die üblichen Würmer nicht funktionieren. Da es momentan noch relativ wenige Mac-Rechner gibt, lohnt es auch nicht für die extra Viren zu programmieren.

Ich habe meinen Mac in 2 Jahren ein mal formatiert und das nur, weil ich auf Snow Leopard geupdatet habe. Ich kann einen Mac nur empfehlen, wenn man sich noch mal kurz umgewöhnen kann und keine wichtigen Programme hat. Nach ein paar Wochen möchte man ihn nicht mehr missen ;)
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Offline Tigerblood Foreverwinning

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Re: Mal ein "recht" allgemeiner Hinweis
« Antwort #18 am: Freitag, 11 September 2009, 17:00:40 »
und ich benutze fenster seit 3.1 und hatte noch nicht wirklich probleme damit. ich hab jetzt keine zahlen zur hand, wie weit welches betriebssystem verbreitet ist, habe aber erst gelesen, dass ein mac is mittlerweile beinah ebenso gefährdet ist...
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Offline freakster1979

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Re: Mal ein "recht" allgemeiner Hinweis
« Antwort #19 am: Freitag, 11 September 2009, 17:25:04 »
In diesem Verfahren wurden von Sony folgende Künstler / Werke genannt, die wohl insbesondere in der Folge in Tauschbörsen gesucht wurden:

Pink, König der Löwen,  Britney Spears, Jennifer Hudson, Maria Mena, Christina Aquuilera, John Mayer, Annie Lennox, Glasvegas, Jamie Foxx, Kelly Clarkson, Bruce Springsteen, Silbermond, Michael Hirte, Rudolf Kunze, Annett Louisan, Andrea Berg, Brandy, Leonhard Cohen, Atze Schröder und Pearl Jam.

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Bruce Springsteen is aber Pflicht zu hören  ;) Und Pearl Jam ist auch absolut hörbar. Den Rest kenn ich nicht  ;D
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Offline Bruno Borelli

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Re: Mal ein "recht" allgemeiner Hinweis
« Antwort #20 am: Montag, 14 September 2009, 17:35:40 »
Sehr interessantes Thema, welches ich vor wenigen Tagen mit einem Betroffenen, einem Arbeitskollegen, einem Netzwerkprofi und einem Vertreter einer Rechtsschutzversicherung (Achtung: Nicht ein und dieselbe Person!!!!  ;D ) rege diskutierte. Schon vor einem Jahr war mein Neffe - der aber wohl auch jeden Scheiß im ganz großen Stil gezogen haben muss - von einer Abmahnung und Unterlassungserklärung verbunden mit einer Strafe von 900 € betroffen.
Die Problematik bei der ganzen Geschichte: Der Betroffene kann selbst nie richtig einschätzen, was die "andere Seite" tatsächlich für Beweise in der Hand hält, wie weit sie letztendlich gehen werden und ob überhaupt eine strafbare (straf- und zivilrechtlich) Handlung vorliegt. Menschen aus dem Umfeld zu befragen, wie man sich verhalten sollte, bringt ein Meinungsspektrum zu Vorschein, welches einen nur zusätzlich verunsichert. Das geht von zahl am besten gleich und gehe nie wieder online in deinem Leben bis hin zu gar nicht drauf reagieren, die gehen nur auf Dummfang. Das einzige was wirklich hilft in der Situation is der Gang zum Experten oder  :buck:  zum Anwalt! Und da geht das Problem gleich weiter, da die nur in Kinofilmen mit pathetischen Inhalt "pro bono publico" arbeiten. Und die meisten Rechtsschutzversicherungen lehnen eine Deckungszusage in diesen Angelegenheiten ab, da Urheberrechts- und Lizenzverletzungen ausgeschlossen sind.
Mir sind Fälle bekannt, die ohne Konsequenzen geblieben sind, aber auch weiter verfolgt und richtig teuer wurden. In erster Linie ging es in diesen Fällen immer um größere Datenvolumen, die regelmäßig herunter geladen wurden, und das über torrent. Inzwischen leben weltweit sehr viele Anwaltskanzleien allein davon, Down-und Uploadvorgänge im Internet zu filtern und durch Klagen zu verfolgen.
Ich kann dem Mephi also nur beipflichten und die sprunghaft ansteigenden Fälle von Unterlassungsandrohungen bestätigen.
 
Bleibt noch die Frage offen, was alles "gefährlich" ist, also bei welchen Vorgängen ein hohes Risiko ertappt zu werden, besteht. Unzulässig ist ja streng genommen seit 01.01.2009 so gut wie jeder Download, für den man nix bezahlt und von dem man ausgehen muss, dass er nicht urheberrechtlich geschützt ist.
Sicher ist, dass torrent- und eMule-Server als klassische Filesharinginstrumente gelten, neben den illegalen Download gleichzeitig noch den Tatbestand der illegalen Weitergabe erfüllen und zudem sehr leicht Spuren im Internet hinterlassen. Also Gefahrenstufe Dunkelrot.
Seit zwei Wochen weiß ich auch, dass sopcast, zum Empfang von Live-Veranstaltungen, gleichzeitig auch wieder Daten zum Stream freigeben und uploaden. D.h. m.E. auch hohe Gefahr. Seit dem unterlasse ich das, dachte wirklich immer, dass dort nur Daten heruntergeladen werden. Wie siehts aus bei Bundesliga-Livespielen im Mediaplayer? Oder einfach als Anzeige im Browserfenster.
Und wie schauts aus bei den Filehostern wie Rapidshare oder Netload? Einen Upload gibt es da ja meines Wissens nicht. Logischerweise werden auch dort vorrangig urheberechtlich geschützte Dateien "gehandelt". Allerdings scheint dort der Datenschutz der IP-Adressen noch zu bestehen, daher sind mir noch keine Fälle bekannt, dass darüber Personen abgestraft wurden.
 
Nachdem ich am vergangenen WE von einem sehr aggressiven Wurm/Virus angegriffen worden bin und seitdem mein System verrückt spielt, seltsame Dinge passierten und ich wohl um ein Formatieren des Systems nicht mehr herum komme, werde ich persönlich mein Surfverhalten generell mal hinterfragen und umstellen. Irgendwie gibts im Internet kaum noch Anonymität und Sicherheit...  ::) :-\

Auch so kann die Strafe für unkontrolliertes und wildes Surfverhalten aussehen!  :nono: :'( 
Der komplette Datenverlust durch Systemwiederherstellung ist meine Buße! Mal schauen wann alles wieder läuft.  :noahnung:
"....weil irgendwann alles mal kaputt geht. Du wirst es auch noch gewahr werden, eines Tages fällt Dir einfach ein Bein ab."

Offline Mephistopheles

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Re: Mal ein "recht" allgemeiner Hinweis
« Antwort #21 am: Mittwoch, 30 September 2009, 21:47:04 »
Okay, passt jetzt zwar nicht mehr zu meinem ursprünglichen Anliegen, aber ich nutze diesen Thread jetzt einfach mal weiter als "Recht-Thread", da ich keinen neuen eröffnen möchte.

Also:

Nachdem ich beim letzten Mal gewarnt habe, kann ich dieses Mal Entwarnung geben! Nämlich für die von euch, die gern Ausrufezeichen hinter ihre Sätze machen! Die Angst, sich deswegen nämlich haftbar zu machen, scheint nun endlich gebannt! Ja, hurra, wir dürfen jetzt wieder ohne Angst Ausrufezeichen hinter unsere Wörter und Sätzen machen, ohne dass es von Joop (bzw. "Joop!") eins aufs Dach gibt!

Danke Europäischer Gerichtshof!
(Anschließend ganz links neben Urteil auf das Aktenzeichen T-75/08 klicken und man kann die heutige Entscheidung lesen. Es reicht aber, wenn man einfach im Dokument ein bisschen nach unten scrollt, ohne den Text zu lesen. Es fällt dann relativ schnell auf, was sich die Firma Joop tatsächlich rechtlich als Marke schützen lassen wollte.  :lol: )

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Offline AlexTine+Emilia 99

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Re: Mal ein "recht" allgemeiner Hinweis
« Antwort #22 am: Donnerstag, 1 Oktober 2009, 08:45:58 »
Da hab ich auch mal ne Frage betreffs Filme:
 
Also mich betrifft das jetzt nicht  :)  aber wie verhält es sich denn mit Divx-Filmen die ich Streame und gleichzeitig mit Hilfe des Divx-Webplayer abspeichere? Muß man sich dann auch sorgen machen?
 
 
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Offline Walter Frosch 99

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Re: Mal ein "recht" allgemeiner Hinweis
« Antwort #23 am: Donnerstag, 1 Oktober 2009, 09:03:29 »
Da hab ich auch mal ne Frage betreffs Filme:
 
Also mich betrifft das jetzt nicht  :)  aber wie verhält es sich denn mit Divx-Filmen die ich Streame und gleichzeitig mit Hilfe des Divx-Webplayer abspeichere? Muß man sich dann auch sorgen machen?

 
;) . Nehme mal an Du meinst kino.to & Co. ? Sollte unproblematisch sein, da ja dort lediglich ein Download und kein Upload stattfindet...
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Re: Mal ein "recht" allgemeiner Hinweis
« Antwort #24 am: Donnerstag, 1 Oktober 2009, 09:27:39 »
Da hab ich auch mal ne Frage betreffs Filme:
 
Also mich betrifft das jetzt nicht  :)  aber wie verhält es sich denn mit Divx-Filmen die ich Streame und gleichzeitig mit Hilfe des Divx-Webplayer abspeichere? Muß man sich dann auch sorgen machen?

 
;) . Nehme mal an Du meinst kino.to & Co. ? Sollte unproblematisch sein, da ja dort lediglich ein Download und kein Upload stattfindet...

Pssst, ne verraten...  :lol:
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Offline Gringo

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Re: Mal ein "recht" allgemeiner Hinweis
« Antwort #25 am: Donnerstag, 1 Oktober 2009, 09:45:06 »
Da hab ich auch mal ne Frage betreffs Filme:
 
Also mich betrifft das jetzt nicht  :)  aber wie verhält es sich denn mit Divx-Filmen die ich Streame und gleichzeitig mit Hilfe des Divx-Webplayer abspeichere? Muß man sich dann auch sorgen machen?

 
;) . Nehme mal an Du meinst kino.to & Co. ? Sollte unproblematisch sein, da ja dort lediglich ein Download und kein Upload stattfindet...

aber da hab ich letztens gehört, dass teile des streams zwischengespeichert und wieder upgelodaded (edd :buck: ) werden...keine ahnung was da dran is, weil ich auch immer dachte, dass kino.to für den nutzer erlaubt is :noahnung:

!!!

Offline Mephistopheles

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Re: Mal ein "recht" allgemeiner Hinweis
« Antwort #26 am: Donnerstag, 1 Oktober 2009, 11:47:02 »
Also erlaubt ist sicherlich nicht. Wenn man aber keinen Upload ermöglicht, dann wird's auch nicht zu einer Abmahnung kommen. Strafrechtlich wird man auch nicht verfolgt werden können, da es im Strafrecht relevant ist, wer die Straftat begangen hat. Hier ein strafbares Unterlassen des Internetanschlussinhaber konstruieren zu wollen, ginge zu weit.

Problematisch wird es aber immer dann, wenn es zu einem Upload kommt. Selbst, wenn nur Fragmente in irgendeiner Weise hochgeladen und für andere zugänglich sind, kann es schnell Probleme geben. (Zumindest für den Anschlussinhaber, dessen IP ermittelbar ist...)

Ob bei kino.to ein Upload automatisch erfolgt, weiß ich nicht. Bei bittorent wussten und wissen aber die Leute auch nicht, dass sie bereits während des Downloads den Upload frei geben. Über den Hashwert kann dann auch beweissicher festgestellt werden, dass die Datei den entsprechenden Film oder das Musikstück enthält.


!!!


 :lol:
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Offline AlexTine+Emilia 99

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Re: Mal ein "recht" allgemeiner Hinweis
« Antwort #27 am: Donnerstag, 1 Oktober 2009, 12:36:00 »
Kann mir irgendwie nicht vorstellen das über den Webplayer ein Upload passieren kann! Also geh ich davon aus das die Sache zumindestens nicht strafrechtlich verfolgbar ist!
 
Gut, also Filme via Kino.to, Musik via Youtube.de und der Tubebox! :)
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Offline Walter Frosch 99

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Re: Mal ein "recht" allgemeiner Hinweis
« Antwort #28 am: Donnerstag, 1 Oktober 2009, 12:48:10 »
also ich bin mir ziemlich sicher das es sich bei den bei kino.to angebotenen (verlinkten) Filmen um reine Downloads handelt, anders als z.B. die Buli-Streams über Justintv & Co.
 
Das sind ganz einfache Avi-Dateien die man sich vom Server zieht (im Gegensatz zu torrent, emule etc wo keine Server existieren sondern nur ein Austausch von Fragmenten zwischen den Usern stattfindet). Wenn man sich kostenpflichtig registriert kann man die Dateien sogar einfach so abspeichern, anstatt sie nur per Stream zu bekommen. Mit dem richtigen Häkchen im Divx-Player geht das aber auch so :) .
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Re: Mal ein "recht" allgemeiner Hinweis
« Antwort #29 am: Donnerstag, 1 Oktober 2009, 14:21:14 »
wer schaut sich denn aber auch gern verpixelte filme über kino.to an? hab das 1,2 mal gemacht und bekam jedesmal nen brechreiz ob der bild und tonquali. pfui
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