Also erlaubt ist sicherlich nicht. Wenn man aber keinen Upload ermöglicht, dann wird's auch nicht zu einer Abmahnung kommen. Strafrechtlich wird man auch nicht verfolgt werden können, da es im Strafrecht relevant ist, wer die Straftat begangen hat. Hier ein strafbares Unterlassen des Internetanschlussinhaber konstruieren zu wollen, ginge zu weit.
Problematisch wird es aber immer dann, wenn es zu einem Upload kommt. Selbst, wenn nur Fragmente in irgendeiner Weise hochgeladen und für andere zugänglich sind, kann es schnell Probleme geben. (Zumindest für den Anschlussinhaber, dessen IP ermittelbar ist...)
Ob bei kino.to ein Upload automatisch erfolgt, weiß ich nicht. Bei bittorent wussten und wissen aber die Leute auch nicht, dass sie bereits während des Downloads den Upload frei geben. Über den Hashwert kann dann auch beweissicher festgestellt werden, dass die Datei den entsprechenden Film oder das Musikstück enthält.
!!!